Nach der Klage der Deutschen Umwelthilfe vorm Bundesverwaltungsgericht am 22.02.2018 drohen wegen der Stickoxid-Belastungen auch in Herne Fahrverbote für Dieselfahrzeuge.
Mit unserer Anfrage wollen wir darauf aufmerksam machen, dass in unserer Stadt durchaus noch andere Verursacher von Stickoxiden, als die Diesel-Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr verantwortlich sind. Wenn die Dieselautos hier ein Fahrverbot bekommen, müsste dies auch für die Autobahnen A42 und A43 gelten.
Unsere Anfrage im Wortlaut:
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 7.03.2018
Anfrage: Stickoxid-Belastung durch Schiffsverkehr
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
Der Rhein-Herne Kanal (RHK) ist eine stark befahrende Bundeswasserstraße, dort verkehren fast ausschließlich Schiffe mit Dieselmotoren als Antrieb.
An der Schleuse Herne-Ost betrug nach allgemein zugänglichen Zahlen in 2010 das gesamte Güteraufkommen ca. 5,8 Mio. Tonnen mit einem Zuwachs von 6 % pro Jahr.
In der Presse schlug der Naturschutzbund (Nabu) Alarm: „Jährlich sterben alleine in Europa 50.000 Menschen durch die Abgase der Schiffe“, warnte dessen Sprecherin Birgit Hilmer.
Da wir in Herne eine Überschreitung der Stickoxid- und teilweise noch der Feinstaubpartikel-Grenzwerte haben und auch eventuell ein Fahrverbot für Diesel-Kraftfahrzeuge bevorsteht, bitte ich die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten:
- Liegen der Stadt Herne aktuellere Zahlen über den Umfang des Schiffsverkehrs auf dem RHK vor? Wie hoch sind Diese?
- Wie hoch ist der Anteil der Schiffe mit alten Motoren auf dem RHK, die weder die Richtlinie 2004/26/EG und die ZKR-Richtlinie der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) erfüllen?
- Inwieweit wird die Belastung durch den Schiffsverkehr bei den NOx und Feinstaub-Messungen berücksichtigt? Also welchen Anteil hat der Schiffsverkehr an diesen Belastungen?
- Ist eine selektive Messung der Umweltbelastung durch den Binnenschiffsverkehr möglich, z.B. an der Schleuse Herne Ost?
- Wenn es Fahrverbot in einigen Bereichen in Herne für Dieselfahrzeuge geben würde, gibt es eine gesetzliche Handhabe, das auf die Schifffahrt auszudehnen?
Michael Eilebrecht