Die Ratsfraktion PIRATEN-AL gibt 11.315 Euro an nicht verbrauchten Fraktionskosten-Zuschüssen aus 2014 zurück. Soweit, so unspektakulär. Der wirtschaftliche Umgang mit Steuergeldern sollte eigentlich normal sein.
Allerdings gibt es bei uns zwei Einmal-Effekte, die den Rückzahlungsbetrag in diese Höhe bringen: Einmal, daß die Fraktionsgeschäftsführung im Juni und Juli ehrenamtlich von zwei Personen geleistet wurde. Und zum Zweiten war die Fortbildung durch die kommunalpolitische Vereinigung der PIRATEN im letzten Jahr sehr günstig zu haben.
Den anderen Ratsfraktionen und – Gruppen kann man aus unserem Rückzahlungsbetrag keinen Vorwurf konstruieren. Denn diese hatten z.B. einen durchgehenden Personalbestand und recht hohe Zahlungen an die jeweiligen Kommunalpolitischen Vereinigungen. Das insgesamt ergibt einen hohen Kosten-„Sockel“, am dem man wenig drehen kann. Auch ehrenamtliche politische Tätigkeit kann nicht „für umsonst“ zu haben sein; Demokratie kostet halt.
Einen Webfehler im System der Herner Fraktionsfinanzierung gibt es aber doch! Wie die Grafik zum heutigen Artikel in der WAZ offenbart, hängt der Zuschuß zum überwiegenden Teil proportional von der Fraktionsstärke ab. Der feste Sockelbetrag, den jede Fraktion bekommt, beträgt nämlich nur 2.700 EUR. Alles andere geht nach Köpfen. Das kann man zwar für gerechtfertigt halten, rechtswidrig ist es aber trotzdem, wie das Bundesverwaltungsgericht schon 2012 für die Stadt Chemnitz feststellte. Eine besonders kuriose – und die SPD unangemessen bevorzugende – Herner Regelung besteht darin, daß der Zuschuß für Personalkosten der jeweils größten Fraktion immer voll gezahlt wird. Ganz gleich, ob sie 28 oder 18 Köpfe zählt. Wenn der größten Fraktion nun jemand abhanden kommt (zuletzt 2012 passiert), erhöhen sich die Zahlungen an die anderen Fraktionen und Gruppen. Weil sich deren Zuwendungen nach der Größe im Verhältnis zur jeweils größten Fraktion richten. Diesen Quatsch zu ändern, wäre mal eine echte Sparmaßnahme!
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