Unsere Anfragen in der Ratssitzung am 24.2.2015

Anfrage: Sachstand WLAN-Arbeitskreis

  1. Für wann ist die Einrichtung des Arbeitskreises „Freies WLAN“ geplant?
  2. Wie weit sind die Vorbereitungen der Verwaltung für diesen Arbeitskreis gediehen?

Herr Stadtrat Chudziak antwortet wie folgt:

In der Sitzung des Ältestenrates am 25.11.2014 wurde besprochen, dass die Thematik freies WLAN in einer Arbeitsgruppe unter Federführung des FB 22 unter Beteiligung aller Gruppen und Fraktionen behandelt werden soll und diese voraussichtlich ihre Arbeit Anfang 2015 aufnehmen werde.

Die Verwaltung wird in dieser Angelegenheit demnächst auf die Gruppen und Fraktionen des Rates zukommen.

Anfrage: Sachstand Karstadt-Haus

Herr Stadtrat Friedrichs antwortet wie folgt:

1.
Wie ist der aktuelle Sachstand?

Zu Frage 1:
Es finden derzeit Gespräche und Innenbesichtigungen des Gebäudes mit Interessenten statt.

2.
Gibt es neue Erkenntnisse bezüglich der Aufhebung des Denkmalschutzes?

Zu Frage 2: Nein.

3.
Wird in der Zwischenzeit die Fassade so instandgesetzt, dass die unansehnlichen Sicherheitsabsperrungen entfernt werden könnten?

Zu Frage 3:
Zum Zustand der Fassade soll ein bauphysikalisches Gutachten erstellt werden. Ein erster Gesprächstermin mit einem Ingenieur-Büro ist für März anberaumt. Bis zur Klärung des Zustandes der Fassade bleibt die Sicherheitsabsperrung bestehen.

Anfrage: Sachstand Kostenneutralität Sechstes Dezernat

In der Ratssitzung vom 2.12.2015 wurde beschlossen, dass die Verwaltung prüfen sollte, ob und inwieweit die Einrichtung eines fünften Dezernates kostenneutral geschehen könnte. Inzwischen sind mehr als zwei Monate vergangen und die Beigeordnetenstelle ist ausgeschrieben.
Daher stellen sich uns folgende Fragen:
1.
Wie weit ist die genannte Prüfung gediehen?
2.
Wird die Verwaltung empfehlen, die Ausschreibung abzubrechen, wenn die Kostenneutralität nicht erreicht werden kann?

Frau Stadträtin Thierhoff antwortet wie folgt:

Zu Frage 1:
Zurzeit werden mit den beteiligten Dezernaten und Fachbereichen Gespräche geführt und organisatorische Untersuchungen vorgenommen. Die Prüfung wird voraussichtlich Anfang April 2015 abgeschlossen sein

Zu Frage 2:
Die Ausschreibung selbst ist bereits abgeschlossen (Fristende 07.02.2015) Damit haben alle Bewerber/innen einen sogenannten Bewerbungsverfahrensanspruch gem. Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz erworben. Der derzeitige Erkenntnisstand lässt den Schluss zu, dass die Kostenneutralität erreicht werden kann.

Schreibe einen Kommentar